Terms and Conditions

AGB
Allgemeine Vertrags-/Geschäftsbedingungen
Fitclub13 GmbH, Haddamarweg 13, 34560 Fritzlar

VERTRAGSSCHLUSS

1.1. GELTUNG DER AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Fitclub13 GmbH mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Fitclub13 abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitclub13 berechtigt sind.
1.2. ANTRAG
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Fitclub13 zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Fitclub13. Mit Unterschrift unter dem Mitgliedsantrag, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3 PERSONAL TRAINER
Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine Trainingscard den Personal Trainer, die ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht und auf der der aktuelle Trainingsstand gespeichert wird. Geht die Card verloren, so ist unverzüglich die Verlustmeldung an Fitclub13 zu leisten. Die Ausfertigung einer neue Trainingscard kostet 49,00 € einmalig für jede zu ersetzende Karte. Die Karte ist bei Vertragsende unverzüglich zurückzugeben.
1.4 JUGENDLICHE
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.5 10er Karten
Die Bezahlung ist fällig vor dem Kursbeginn. 10er Karten sind gültig 12 Monate ab Verkaufsdatum. DieKurskarten sind einmalig an eine Person übertragbar. Sie dürfen nur von dem Inhaber benutzt werden. Sie müssen dem Instructor vor dem Kurs vorgelegt werden
Sollte die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden können, so sind die Veranstalter/Instructor zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet. Wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern im Vorfeld nicht erreicht wird obliegt es dem Instructor den Kurs ob der Kurs statt findet.
Die Veranstalter/Instructor behalten sich das Recht, einen Termin aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig abzusagen. Sie sind zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet. Bei Bedarf bleibt es den Veranstaltern vorbehalten, eine qualifizierte Vertretung ihrer Wahl einzusetzen.
Die Veranstalter/Instructor sind berechtigt, die Benutzungs-, Öffnungszeiten oder den Veranstaltungsort jederzeit zu verlegen. Das Kursprogramm wird von den Veranstaltern/Instructor festgelegt und kann geändert werden. Die Mitglieder werden frühzeitig darüber informiert. Bei zu geringer Beteiligung an einem Kurs kann dieser mit einem anderen Kurs zusammengelegt oder ersatzlos gestrichen werden. Bereits im Voraus gezahlte Gebühren werden bei Streichung eines Kurses anteilig zurückerstattet. Auch kann der Kurstag oder die Unterrichtszeit geändert werden. Dies geschieht nach Möglichkeit in Absprache mit den Kursteilnehmern. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. An den gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. ZUTRITT MIT TRAININGSCARD
Durch die Trainingscard erhält das Mitglied Zutritt zum Studio außerhalb der täglichen Öffnungszeiten und ist berechtigt, diese zu nutzen. Ohne Mitnahme der Trainingscard ist die Nutzung des Zirkels nicht möglich.
2.2. HAUSORDNUNG
Fitclub13 ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. WEISUNGSBERECHTIGUNG
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.4. BARGELDLOSES ZAHLEN
Fitclub13 zieht die Mitgliedsbeiträge über das SEPA Lastschriftverfahren ein. Erfolgen Rücklastschriften, so wird der nächste Abbuchungsversuch mit 5 Euro Kosten belastet.
Ist nach 2 maliger Rücklastschrift kein Beitrag zu erhalten, kann das Mitglied den Beitrag beim ersten Training des Monats auch in bar entrichten, andernfalls wird seine Karte gesperrt, bis der Beitrag entrichtet ist.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 UMGANG MIT DER TRAININGSCARD
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Trainingscard zu sorgen. Einen Verlust der Trainingscard hat das Mitglied unverzüglich im Fitclub13 Studio zu melden. Weiteres siehe 1.3
3.2 GEBÜHR BEI AUSSTELLUNG DER MEMBERCARD
Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Trainingscard wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 49,- € fällig.
3.3. VERBOT DER WEITERGABE DER TRAININGSCARD
Die Mitgliedschaft bei Fitclub13 ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Trainingscard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 108,- €. Fitclub13 bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4. ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Fitclub13 unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Fitclub13 dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.5. NUTZUNG DER SPINDE
Die von Fitclub13 zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Fitclub13 ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
4.1. FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus ab Beginn des Vertrages für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten Mitgliedsmonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Trainingscard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. PREISANPASSUNGSRECHT
4.2.1 Fitclub13 ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Fitclub13 wird das Preiserhöhungsrecht durch
Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Lastschrifttermin wirksam.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Siehe 2.4
4.4. ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG
Der Monats-Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Monat. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder Fitclub13 spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat.
Der 12-Monats Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Wenn dieser Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder Fitclub13 spätestens 4 Wochen vor dem Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat. Verträge die vor dm 01.03.2022 geschlossen wurden fallen unter das alte Gesetzt und der Vertrag verlängert sich um 12 Monate.
Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber Fitclub13, Haddamarweg13, 34560 Fritzlar, schriftlich zu erklären.
5.2. STILLLEGUNG DES VERTRAGES
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. 2 Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist Fitclub13 mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von Fitclub13 nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Fitclub13 zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Diese Möglichkeit ist den Mitgliedern vorbehalten, die krankheitsbedingt nicht trainieren können und dies durch ein
ärztliches Attest gegenüber Fitclub13 belegen. Auch ein beruflich oder privatbedingter Auslandsaufenthalt von nachgewiesen, mehr als 4 Wochen, sind als Grund akzeptiert.
Wird während der Stilllegungszeit die Trainingscard zum Training verwendet, wird für den Monat die komplette Monatsgebühr fällig und die Stilllegungsvereinbarung gilt als aufgehoben. Eine weitere Stilllegung kommt anschließend für das betreffende Mitglied nicht mehr in Betracht.
6. HAFTUNG VON Fitclub13
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fitclub13 nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fitclub13 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Fitclub13 gelten.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. KONSUMVERBOTE /VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Fitclub13 berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 108,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2. BEGLEITPERSONEN
Das Mitbringen von Begleitpersonen und Tieren in das Studio ist nicht gestattet. Ausgenommen davon ist der Aufenthalt für Begleitpersonen im Lounge Bereich.
7.3 MITBRINGEN VON GETRÄNKEN
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das Studio mitzubringen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 ÄNDERUNGEN DIESER AGB
Fitclub13 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Fitclub13 wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.2 AUFRECHNUNGSVERBOT
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Fitclub13 aufrechnen.
8.3 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.


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